Kennen Sie folgendes Dilemma: Wieso kann der Datensatz in Bloomberg sowie in den WM Daten als auch bei der Lagerstelle unterschiedlich und doch richtig, also „wahr“ sein? Gibt es bei Wertpapier-Referenzdaten keine absolute Wahrheit?
Das Wahrheits-Dilemma…
Vorausgeschickt sei, dass üblicherweise unter Referenzdaten mit Wertpapierbezug die beschreibenden Stammdaten und die dynamischen Ereignisdaten (auch Termindaten oder Corporate Actions genannt) verstanden werden. Im folgenden Beitrag nehme ich Bezug auf den WM Datenservice als zentralen Dienstleister in Deutschland.
Im vielleicht aus anderen Branchen oder Geschäftsbereichen geprägten natürlichen Herangehen, erscheint die Frage nach Wahrheit in Referenzdaten wohlmöglich unsinnig. Sollten Sie jedoch im Wertpapiergeschäft eines Finanzinstitutes beschäftigt sein, kennen Sie folgendes Dilemma: Wieso kann der Datensatz in Bloomberg sowie in den WM Daten als auch bei der Lagerstelle unterschiedlich und doch richtig, also „wahr“ sein? Gibt es bei Wertpapier-Referenzdaten keine absolute Wahrheit?
Die Wahrheit liegt im Auge des Betrachters
Wir können uns dem Problem nähern, wenn wir uns die Herkunft der Wertpapierdaten anschauen. Ursprünglich wurden diese von Nachrichtendienstleistern aufgegriffen und bereitgestellt. Die WM Gruppe ist heute noch ein Verlagshaus und der WM Datenservice spricht von sich selbst als Verlag. Prinzipiell haben Referenzdaten immer noch einen nachrichtlichen Charakter. Die eigentliche Information steht dabei im Vordergrund und dies mit gutem Recht, wenn man den Handel fragt, der möglichst frühzeitig über eine sich ankündigende Emission oder eine Kapitalmaßnahme unterrichtet werden will. Fragt man hingegen den Abwicklungsbereich einer Bank, so haben diese Informationen eher den Rang von Gerüchten, sind also für Abwicklungszwecke unbrauchbar. Das ist eben der feine Unterschied: Manchmal liegt die Definition von „Wahrheit“ eben im Auge des Betrachters.
Sind unvollständige und noch nicht bestätigte Referenzdaten bereits als solche zu bezeichnen? Welchen Wert haben sie für wen? Der Abnehmer (folglich Nutzer) der Daten bestimmt den Wert. In der Praxis zeigt sich: Bloomberg ist primär im Handel zu finden, insbesondere zu Recherchezwecken und für Auslandsinstrumente, aber auch im Back-Office. WM Daten sind aufgrund ihrer in Deutschland normgebenden Funktion die zentrale Quelle für deutsche Wertpapiere und dienen der Klassifikationen aller Finanzinstrumente im Portfolio (bspw. steuerlicher Art). Über allem schwebt die eigene Lagerstelle, etwa Clearstream Banking, als rechtsverbindliche Buchungsstelle.
Die Facetten der Wahrheit
In der Theorie ist die Situation einfach: Der Emittent eines Wertpapiers ist der Urheber der Stammdaten und als einziger juristisch für diese verantwortlich und auch haftbar. Oft fehlt gerade bei den Emittenten allerdings der Überblick über viele Besonderheiten in der Wertpapierbehandlung im Markt und somit bedient der Nutzer sich in der Regel gerne eines Dienstleisters, dessen Geschäft es ist, diese Daten für den Markt standardisiert aufzubereiten. Hier entsteht eine durch Normen und Vereinbarungen definierte faktische Wahrheit, die in Deutschland auch in den Sonderbedingungen zum Wertpapiergeschäft der Finanzinstitute festgeschrieben ist: Sie benennen den WM Datenservice oder eine Lagerstelle als verbindliche Datenquelle.
Daneben gibt es die buchhalterische Wahrheit. Diese wird in jedem Fall durch die Lagerstelle oder den Custodian geschaffen. Hier findet die tatsächliche Buchung statt, welche auch auf den eigenen Konten bzw. den Konten der Kunden reflektiert werden muss.
Daneben steht – speziell in Deutschland – noch die steuerliche Wahrheit. Insbesondere mit Einführung der Abgeltungssteuer aber auch für einige internationale Steuerabkommen. In der Abgeltungssteuer werden bisweilen Kapitalmaßnahmen als steuerpflichtig geschlüsselt, die nach Art in der Abwicklung ganz anders eingestuft würden. Hier gilt jedoch die Absprache zwischen den Finanzinstituten und dem BMF: „in dubio pro fisco“. Im Zweifelsfall gilt die Steuerpflicht; beispielsweise bei nicht hinreichend vorliegenden Dokumenten.
Über all dem schwebt die bereits erwähnte informatorische Wahrheit. Sie kann sich vom Status und der Werthaltigkeit eines Gerüchtes hin zur gefestigten Information entwickeln.
Der Nutzen der Wahrheit
Die Diskussion um wahr oder falsch kann im Umfeld von Wertpapierreferenzdaten nicht zweifelsfrei geführt werden. Es hilft jedoch, wie bei sonstigen Nachrichten auch, nur seriösen Quellen zu trauen und mehrere Quellen mit dem nötigen Vorbehalt heranzuziehen. Wie Zeitungen oftmals einer gewissen politischen Neigung folgen, so kennen Nutzer meist die Stärken und Schwächen der Datendienstleister. Ein gewisser Abgleich mehrerer Quellen ist leider immer (noch) notwendig. Gut für Finanzinstitute, die über eine IT-Ausstattung verfügen (Applikation und Datenanbindung), welche diese Art des Abgleichs unterstützt. Es muss ja nicht gleich eine überdimensionierte Data Cleansing-Lösung nach angelsächsischem Vorbild sein. Gerne beraten wir Sie, wenn diesbezüglich Bedarf besteht.