Ein Hinweis vorab: Autor dieses Beitrages ist Dr. Joachim Kayser, Partner der Dechert LLP in Frankfurt. Die im Frankfurter Büro von Dechert tätigen Anwälte bieten internationalen Investmentbanken, Finanzinstitutionen, Private Equity-Fonds, Investoren, Sponsoren, Unternehmen und Kommunalbehörden ein breites Rechtsberatungsspektrum. Intalus unterstützt Dechert bei der Klassifizierung von Assets in Alternativen Fonds sowie bei der Berechnung von Kennzahlen wie beispielsweise den SCR. Dafür wurde die Benutzeroberfläche von Grand Central erweitert und individuell an die Arbeitsabläufe von Dechert angepasst.
Deutsche Versicherer, Pensionskassen, Versorgungswerke, Unternehmen und Family Offices suchen alle nach attraktiven Anlagen im derzeitigen Niedrigzinsumfeld. Da verwundert es nicht, dass Deutschland der größte Inbound-Markt für alternative und traditionelle Fondsanlagen institutioneller Investoren in der Europäischen Union ist.

Allerdings gab es wegen der deutschen regulatorischen Vorschriften bisher Investitionshindernisse für deutsche institutionelle Investoren in nicht-deutsche Fonds. So durften Versicherer bis vor Kurzem nur Vermögenswerte erwerben, die bestimmten Kriterien entsprachen. Zudem durften diese Assets einen vorgegebenen Anteil am gesamten Vermögen nicht überschreiten. Im Hinblick auf die Besteuerung unterlagen die Anleger bisher einer drohenden Strafbesteuerung auf ausländische, intransparente Fonds.

Doch nun haben sich die Bedingungen für Investitionen von deutschen institutionellen Anlegern deutlich verbessert. Erstens aufgrund des Inkrafttretens der europäischen Solvency-II-Regelung für Versicherer im Jahr 2016 und zweitens durch die Investmentsteuerreform mit Wirkung zum 1. Januar 2018.

Solvency II schafft ein breiteres Anlageuniversum für Versicherungen

Als EU-Richtlinie regelt Solvency II das Vermögen aller in der EU ansässigen Versicherungsunternehmen. Danach sind die Anleger grundsätzlich frei, in alle Arten von Vermögenswerten zu investieren, müssen diese jedoch im Risikomanagement und im Solvency Capital Requirement (SCR) berücksichtigen. Die Risikobewertung basiert auf einer vorgegebenen Klassifizierung und den Spezifika der relevanten Vermögenswerte. Die große Mehrheit der EU-Versicherer nutzt ein Standardmodell zur Berechnung des SCR gemäß der in den Solvency-II-Vorschriften dargelegten Parametern. Nur einige (in der Regel größere) Versicherungsunternehmen sehen ein alternatives Berechnungsmodell vor, das zunächst von der zuständigen, nationalen Regulierungsbehörde genehmigt werden muss.

Ein Grundprinzip von Solvency II in Bezug auf (Ucit-)Fonds ist der sogenannte „Look-through-Ansatz“, bei dem die Risikoanalyse durchgeführt wird, indem die zugrundeliegenden Vermögenswerte des Fonds durchleuchtet werden. Die vom Fonds gehaltenen Vermögenswerte werden klassifiziert und Sub-Risikomodulen (beispielsweise Aktienrisiko, Spread-Risiko, Zinsrisiko, Immobilienrisiko) des Marktrisikomoduls zugeordnet. Basierend auf dieser Klassifizierung werden die SCR-Zahlen für jeden Vermögenswert berechnet.

Um die Analyse des Fondsvermögens zu erleichtern, erwarten Versicherungen, dass der Fondsmanager regelmäßig ein Solvency-II-Reporting zur Verfügung stellt. Das ist oft eine Voraussetzung für die Anlage. Allerdings geben Fondmanager das Solvency-II-Reporting häufig an spezialisierte Dienstleister ab (vorwiegend dem Administrator des Fonds, vor allem in Fällen, bei denen es sich um einfache Fondsstrukturen handelt).

Komplexere alternative Fonds benötigen jedoch häufig zuerst eine Asset-Klassifizierung der zugrundeliegenden Investitionen, um einen Durchblick zu ermöglichen. Das Reporting erfolgt dann auf dieser Grundlage.

Der Look-Through- sowie der Asset-Klassifizierungsansatz sind wichtig für die korrekte Berechnung der SCR für alternative Fonds (beispielsweise Debt Funds, Private Equity, Infrastrukturfonds, Hedgefonds), traditionelle Fonds (wie Rentenfonds, börsennotierte Aktienfonds) und börsengehandelte Fonds (ETFs).

Eine Asset-Klassifizierung und die anschließende Zuordnung zu den relevanten Sub-Risko-Modulen kann zu sehr unterschiedlichen SCR-Werten für verschiedene Asset-Klassen führen. Häufig verringert ein genauer Durchblick auf Investorenebene die SCR-Belastung deutlich. (Zum Beispiel, wenn eine anerkannte Absicherungsstrategie nach Solvency-II-Regeln angewendet wird oder wenn Sicherheiten für eine Derivatestrategie berücksichtigt werden.) Im Zusammenhang mit ETFs kann sich die SCR je nach Indexreplikation (physisch oder synthetisch) und den spezifischen Vermögenswerten wesentlich unterscheiden.

Das neue Solvency-II-System ermöglicht im Allgemeinen ein viel breiteres Anlageuniversum für Versicherungsunternehmen mit Sitz in der EU als bisher. Um die erweiterten Verteilungsmöglichkeiten nutzen zu können, müssen Asset-Manager allerdings die Fähigkeit haben, die Asset-Klassifizierung sowie laufende Solvency-II-Reports angemessen zur Verfügung stellen.

Reform des deutschen Investmentsteuerrechts – gute Nachrichten für Asset-Manager und Investoren

Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 ist das neue, deutsche Investmentsteuergesetz in Kraft getreten, demzufolge (neben anderen Bestimmungen) die derzeitige, pauschale Strafbesteuerung deutscher Anleger in steuerlich intransparente Fonds abgeschafft wird.

Im Allgemeinen wird es nicht mehr erforderlich sein, dass Anlagefonds, eine jährliche deutsche Steuererklärung abgeben. Den deutschen, steuerpflichtigen Anlegern werden in Bezug auf Investmentfonds, die als Aktienfonds gelten, besondere steuerliche Befreiungen gewährt.

Das neue Steuerrecht gilt für alle Investmentfonds. In der Regel können diese Fonds in verschiedenen Unternehmensformen (beispielsweise Irish PLC oder ICAV, Luxembourg SA) oder Vertragsformen (zum Beispiel Luxembourg FCP, Irish Unit Trust) organisiert sein. Partnerschaftsstrukturen können sich allerdings nicht als Investmentfonds qualifizieren und fallen weiterhin unter die normalen Einkommenssteuerregeln.

Die Definition der unterschiedlichen Fondsarten ist im Gesetz klar geregelt: Ein Aktienfonds ist ein Investmentfonds, der gemäß seinen Anlagebedingungen laufend mindestens 51 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen an Unternehmen investiert. Ein Mischfonds ist ein Anlagefonds, der gemäß seiner Vertragsbedingungen mindestens 25 Prozent seines Wertes in Kapitalbeteiligungen anlegt. Ein Immobilienfonds ist ein Investmentfonds, der gemäß seinen Vertragsbedingungen mindestens 51 Prozent seines Wertes in Immobilien und Immobiliengesellschaften investiert.

Es ist wichtig zu beachten, dass basierend auf einem Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) in einem rechtsverbindlichen Begleitschreiben, die Investitionsquote, die für eine der oben genannten Fondsarten erforderlich ist, entweder ex-ante in den Anlagebedingungen festgelegt oder ex-post faktisch nachgewiesen werden kann.

Steuerbehandlung

Auf Fondsebene werden Investmentfonds in der Regel als nicht transparente Körperschaften behandelt, die einer spezifischen deutschen Steuer unterliegen (in erster Linie deutsche Dividenden und Erträge aus Immobilienvermögen).

Für in Deutschland steuerpflichtige Anleger sind die vom Fonds erhaltenen Ausschüttungen sowie die Gewinne aus den Rücknahme-/Veräußerung steuerpflichtig. Die frühere Strafbesteuerung von Einkünften aus intransparenten Fonds wird abgeschafft.

In Bezug auf das kumulierte Einkommen unterliegt ein bestimmter Mindestbetrag, die sogenannte Vorabpauschale, die nach einer bestimmten Formel berechnet wird, einer jährlichen Besteuerung auf der Ebene des Anlegers. Diese Mindeststeuer gilt jedoch nur, wenn die Ausschüttungen eines Fonds im betreffenden Jahr niedriger sind als der berechnete Betrag der Vorabpauschale.

Ein wesentlicher Vorteil für in Deutschland steuerpflichtige Anleger besteht darin, dass das neue Investmentsteuerrecht die Steuerbemessungsgrundlage des Anlegers teilweise erheblich reduzieren wird. Das betrifft Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds, je nach Fondskategorie und Anlegertyp.

Ausblick

Asset-Manager können ihre Chancen, Investitionen von deutschen – und generell EU – Versicherern zu erhalten deutlich erhöhen, wenn sie eine Solvency-II-Lösung anbieten können. Dazu gehören eine sachgerechte Asset-Klassifizierung und ein granulares Solvency-II-Reporting sowie eine wettbewerbsfähige SCR und eine attraktive wirtschaftliche Rendite für die jeweilige Anlageklasse.

Aus der Sicht der Investmentsteuer wird es für ausländische Fondsmanager wesentlich einfacher, sich an deutsche Anleger zu wenden, da das neue Regime ein vereinfachtes Steuersystem für Investmentfonds (ohne die Notwendigkeit, eine jährliche, deutsche Steuererklärung einzureichen) sowie eine vorteilhafte steuerliche Behandlung für bestimmte Arten von Fonds schafft.

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